Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen to top

Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller an, dass für Lieferungen und Leistungen durch APSON, auch wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf berufen, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen sowie ergänzend die Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten gelten.

2. Angebote to top

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Verpackung, Montagekosten und jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Für Irrtümer in Angebot und Auftragsbestätigung behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Zahlung to top

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb eines Monats rein netto zu zahlen. Skonto darf nur am Nettowarenbetrag in Abzug gebracht werden.
Der Vertragspreis ist innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung Nettokasse fällig. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle des Verzugs, insbesondere bei Zahlungseinstellung, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen unsere Forderungen aufzurechnen. Bei einem Auftragswert von mehr als 10.000 EUR ist der Vertragspreis zu einem Drittel bei Auftragserteilung, zu einem weiteren Drittel bei Versandbereitschaft und hinsichtlich des Restbetrages bei Lieferung zahlungsfällig.

4. Eigentumsvorbehalt to top

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund unser Eigentum. Der Käufer darf sie nicht verpfänden oder sicherungsübereignen.
Zur Sicherung unserer in Absatz 1 genannten Forderungen tritt der Käufer schon jetzt alle künftig entstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Ware in Höhe deren Wertes mit allen Nebenrechten, mit Rang vor dem Rest an uns ab.
Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherheiten als Sicherheit unserer Saldo-Forderung. Der Käufer hat uns von jeder Inanspruchnahme, Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte sofort zu unterrichten, die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu übereignen und die entstehenden Interventionskosten zu tragen.

5. Lieferung to top

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere der termingerechten Zulieferung durch unsere Lieferanten. Angegebene Lieferfristen und Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich, wenn für ihre Einhaltung nicht schriftlich ausdrücklich und wörtlich 'die Gewähr' übernommen wurde.
Die vorgesehenen Lieferfristen laufen ab Vertragsabschluß, vorausgesetzt, dass uns die benötigten Daten vollständig vorliegen. In Fällen höherer Gewalt, bei Transportstörung, Arbeitskampf und anderen betrieblichen Schwierigkeiten einschließlich der Materialbeschaffung sind wir berechtigt, die Liefertermine angemessen zu verlängern. Nach Ablauf der Nachfrist können beide Teile von dem Auftrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Zum Nachweis der vorbezeichneten Einwirkung auf die Lieferzeiten sind wir nicht verpflichtet.

6. Aufstellung & Montage to top

Bei Montagen müssen alle vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten abgeschlossen sein. Verzögert sich die Montage infolge verspäteter Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten, sind uns die hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Reisekosten, Kosten für den Transport von Werkzeug und des persönlichen Gepäcks sowie die Auslösung für die Arbeitszeit und für Ruhe- und Feiertage werden gesondert berechnet.

7. Gewährleistung & Haftung to top

Erkennbare Mängel der Ware müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erhalt der Ware durch den Käufer oder einem von ihm bestimmten Empfänger bei uns schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Erkennen in der gleichen Weise gerügt werden. Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird eine Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erreicht und ist auch eine danach zu setzende Nachfrist ohne Behebung des Mangels verstrichen, so kann der Besteller hinsichtlich der mangelhaften Ware Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Vertrag rückgängig machen.
Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, eigenmächtige Instandsetzungsversuche oder Änderungen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, auf die wir keinen Einfluss haben, sowie durch natürliche Abnutzung entstanden sind, übernehmen wir generell keinerlei Gewähr.

8. Urheberrecht to top

An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben.

9. Sonstiges to top

Andere sowie abweichende Bedingungen sind nur wirksam durch schriftliche Bestätigung unsererseits. Die Bedingungen gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, auch für alle weiteren Lieferungen und Leistungen, die zum oder am gleichen Gegenstand auf Verlangen und Kosten des Käufers ausgeführt werden.

10. Erfüllungsort to top

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Offenbach am Main.

11. Gerichtsstand to top

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Erfüllungsort zuständige Amtsgericht Offenbach am Main. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
Stand: Mai 2006