Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bedingungen to top
Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller an, dass für
Lieferungen und Leistungen durch APSON, auch wenn wir uns bei
späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf berufen, ausschließlich
die nachstehenden Bedingungen sowie ergänzend die Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten
gelten.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Verpackung, Montagekosten
und jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
Für Irrtümer in Angebot und Auftragsbestätigung behalten wir
uns das Recht vor, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind,
wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto
oder innerhalb eines Monats rein netto zu zahlen.
Skonto darf nur am Nettowarenbetrag in Abzug gebracht werden.
Der Vertragspreis ist innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung
Nettokasse fällig.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnet.
Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind wir
berechtigt, die Herausgabe der Ware und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
Im Falle des Verzugs, insbesondere bei Zahlungseinstellung,
werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher
Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen unsere
Forderungen aufzurechnen.
Bei einem Auftragswert von mehr als 10.000 EUR ist der Vertragspreis
zu einem Drittel bei Auftragserteilung, zu einem weiteren Drittel bei
Versandbereitschaft und hinsichtlich des Restbetrages bei
Lieferung zahlungsfällig.
4. Eigentumsvorbehalt to top
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher,
auch künftig entstehender Forderungen, gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund unser Eigentum.
Der Käufer darf sie nicht verpfänden oder sicherungsübereignen.
Zur Sicherung unserer in Absatz 1 genannten Forderungen tritt
der Käufer schon jetzt alle künftig entstehenden Forderungen aus
dem Weiterverkauf unserer Ware in Höhe deren Wertes mit allen
Nebenrechten, mit Rang vor dem Rest an uns ab.
Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherheiten als Sicherheit
unserer Saldo-Forderung.
Der Käufer hat uns von jeder Inanspruchnahme, Pfändung oder
sonstigen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte sofort
zu unterrichten, die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen
zu übereignen und die entstehenden Interventionskosten zu tragen.
5. Lieferung to top
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns
vorbehalten.
Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der
Liefermöglichkeit, insbesondere der termingerechten Zulieferung
durch unsere Lieferanten.
Angegebene Lieferfristen und Termine werden nach Möglichkeit eingehalten,
sind aber unverbindlich, wenn für ihre Einhaltung nicht schriftlich
ausdrücklich und wörtlich 'die Gewähr' übernommen wurde.
Die vorgesehenen Lieferfristen laufen ab Vertragsabschluß,
vorausgesetzt, dass uns die benötigten Daten vollständig vorliegen.
In Fällen höherer Gewalt, bei Transportstörung,
Arbeitskampf und anderen betrieblichen Schwierigkeiten
einschließlich der Materialbeschaffung sind wir berechtigt,
die Liefertermine angemessen zu verlängern.
Nach Ablauf der Nachfrist können beide Teile von dem Auftrag zurücktreten.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
Zum Nachweis der vorbezeichneten Einwirkung
auf die Lieferzeiten sind wir nicht verpflichtet.
6. Aufstellung und Montage to top
Bei Montagen müssen alle vom Kunden zu erbringenden
Vorarbeiten abgeschlossen sein.
Verzögert sich die Montage infolge verspäteter Durchführung
der erforderlichen Vorarbeiten, sind uns die hieraus
entstehenden Kosten zu ersetzen.
Reisekosten, Kosten für den Transport von Werkzeug und des
persönlichen Gepäcks sowie die Auslösung für die Arbeitszeit
und für Ruhe- und Feiertage werden gesondert berechnet.
7. Gewährleistung und Haftung to top
Erkennbare Mängel der Ware müssen unverzüglich, spätestens
innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erhalt der Ware durch
den Käufer oder einem von ihm bestimmten Empfänger bei uns
schriftlich gerügt werden.
Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Erkennen in der
gleichen Weise gerügt werden.
Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer
Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Wird eine Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erreicht und ist auch
eine danach zu setzende Nachfrist ohne Behebung des Mangels
verstrichen, so kann der Besteller hinsichtlich der mangelhaften
Ware Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Vertrag
rückgängig machen.
Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch
auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Montage durch den Käufer
oder Dritte, eigenmächtige Instandsetzungsversuche oder Änderungen,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemischen, elektrochemischen
oder elektrischen Einflüssen, auf die wir keinen Einfluss haben, sowie
durch natürliche Abnutzung entstanden sind, übernehmen wir generell
keinerlei Gewähr.
8. Urheberrecht to top
An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder Unterlagen behalten
wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht
werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben.
9. Sonstiges to top
Andere sowie abweichende Bedingungen sind nur wirksam durch
schriftliche Bestätigung unsererseits.
Die Bedingungen gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen
getroffen wurden, auch für alle weiteren Lieferungen und Leistungen,
die zum oder am gleichen Gegenstand auf Verlangen und Kosten des Käufers
ausgeführt werden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand to top
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden
Verbindlichkeiten ist Offenbach am Main.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das
für den Erfüllungsort zuständige Amtsgericht Offenbach am Main.
Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
Stand: Mai 2006