APSON Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine
Bedingungen
Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller an, dass für
Lieferungen und Leistungen durch APSON, auch wenn wir uns bei
späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf berufen, ausschließlich
die nachstehenden Bedingungen sowie ergänzend die Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten
gelten.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Verpackung, Montagekosten
und jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Für Irrtümer in Angebot und
Auftragsbestätigung behalten wir uns das Recht vor, entsprechende
Korrekturen vorzunehmen.
Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind,
wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben.
3. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto
oder innerhalb eines Monats rein netto zu zahlen. Skonto darf nur
am Nettowarenbetrag in Abzug gebracht werden.
Der Vertragspreis ist innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung
Nettokasse fällig. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in
Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank
berechnet. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind wir
berechtigt, die Herausgabe der Ware und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle des Verzugs, insbesondere
bei Zahlungseinstellung, werden unsere sämtlichen Forderungen
sofort fällig. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher
Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen unsere
Forderungen aufzurechnen. Bei einem Auftragswert von mehr
als 10.000 EUR ist der Vertragspreis zu einem Drittel bei
Auftragserteilung, zu einem weiteren Drittel bei
Versandbereitschaft und hinsichtlich des Restbetrages bei
Lieferung zahlungsfällig.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher,
auch künftig entstehender Forderungen, gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund unser Eigentum. Der Käufer darf sie nicht verpfänden
oder sicherungsübereignen.
Zur Sicherung unserer in Absatz 1 genannten Forderungen tritt
der Käufer schon jetzt alle künftig entstehenden Forderungen aus
dem Weiterverkauf unserer Ware in Höhe deren Wertes mit allen
Nebenrechten, mit Rang vor dem Rest an uns ab.
Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherheiten als Sicherheit
unserer Saldo-Forderung. Der Käufer hat uns von jeder
Inanspruchnahme, Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen
unserer Rechte durch Dritte sofort zu unterrichten, die für
eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu übereignen und
die entstehenden Interventionskosten zu tragen.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns
vorbehalten.
Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der
Liefermöglichkeit, insbesondere der termingerechten Zulieferung
durch unsere Lieferanten. Angegebene Lieferfristen und Termine
werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich,
wenn für ihre Einhaltung nicht schriftlich ausdrücklich und
wörtlich 'die Gewähr' übernommen wurde.
Die vorgesehenen Lieferfristen laufen ab Vertragsabschluß,
vorausgesetzt, dass uns die benötigten Daten vollständig
vorliegen. In Fällen höherer Gewalt, bei Transportstörung,
Arbeitskampf und anderen betrieblichen Schwierigkeiten
einschließlich der Materialbeschaffung sind wir berechtigt,
die Liefertermine angemessen zu verlängern. Nach Ablauf der
Nachfrist können beide Teile von dem Auftrag zurücktreten.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist
ausgeschlossen. Zum Nachweis der vorbezeichneten Einwirkung
auf die Lieferzeiten sind wir nicht verpflichtet.
6. Aufstellung
und Montage
Bei Montagen müssen alle vom Kunden zu erbringenden
Vorarbeiten abgeschlossen sein. Verzögert sich die Montage
infolge verspäteter Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten,
sind uns die hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen.
Reisekosten, Kosten für den Transport von Werkzeug und des
persönlichen Gepäcks sowie die Auslösung für die Arbeitszeit
und für Ruhe- und Feiertage werden gesondert berechnet.
7. Gewährleistung
und Haftung
Erkennbare Mängel der Ware müssen unverzüglich, spätestens
innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erhalt der Ware durch
den Käufer oder einem von ihm bestimmten Empfänger bei uns
schriftlich gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich
nach Erkennen in der gleichen Weise gerügt werden. Die
Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer
Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wird eine
Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erreicht und ist auch
eine danach zu setzende Nachfrist ohne Behebung des Mangels
verstrichen, so kann der Besteller hinsichtlich der mangelhaften
Ware Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Vertrag
rückgängig machen.
Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch
auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind, sind ausgeschlossen. Für Schäden, die aufgrund
fehlerhafter Montage durch den Käufer oder Dritte, eigenmächtige
Instandsetzungsversuche oder Änderungen, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, chemischen, elektrochemischen oder
elektrischen Einflüssen, auf die wir keinen Einfluss haben, sowie
durch natürliche Abnutzung entstanden sind, übernehmen wir generell
keinerlei Gewähr.
8. Urheberrecht
An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder Unterlagen behalten
wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere
Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf
Anforderung sofort zurückzugeben.
9. Sonstiges
Andere sowie abweichende Bedingungen sind nur wirksam durch
schriftliche Bestätigung unsererseits. Die Bedingungen gelten,
sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, auch
für alle weiteren Lieferungen und Leistungen, die zum oder am
gleichen Gegenstand auf Verlangen und Kosten des Käufers
ausgeführt werden.
10. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden
Verbindlichkeiten ist Offenbach am Main.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist das für den Erfüllungsort zuständige Amtsgericht Offenbach
am Main. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers
zu klagen.
Stand: Mai 2006